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Umwelt

Rußpartikelfilter schonen die Umwelt und Ihr Portmonee – seit 2007 erst recht. Denn endlich wird die Filter-Nachrüstung vom Staat steuerlich belohnt und erhöht zudem noch den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs. Auch die neue Kennzeichnungsverordnung fördert die saubere Technologie. Denn erst ein Rußpartikelfilter sichert älteren Diesel-Pkws die Zufahrt zu den städtischen Umweltzonen.

Steuerliche Vergünstigungen garantiert

Am 1. April 2007 trat das Gesetz zur Förderung von Partikelfiltern für Dieselfahrzeuge in Kraft. Danach erhält jeder, der seinen Diesel-Pkw mit einem Filter nachträglich ausstattet, eine einmalige Kfz-Steuer-Entlastung von € 300. Die Förderung gilt rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis zum 31.12.2009. Wer nicht nachrüstet, zahlt hingegen drauf – und zwar € 1,20 pro 100 ccm Hubraum. Diese Strafbesteuerung gilt vom 1. April bis zum 31. März 2011. Das heißt: Bei einem Durchschnittswagen fallen etwa € 25 zusätzliche Kfz-Steuern pro Jahr an!

Eine Nachrüstung rechnet sich aber nicht nur aus steuerlicher Sicht für Sie – auch in Hinblick auf den Wiederverkaufswert Ihres Dieselfahrzeugs. Das zeigt schon ein Blick auf die EurotaxSchwacke Liste. Hier verzeichnet ein Pkw mit Rußpartikelfilter eine durchschnittliche Wertsteigerung von rund € 600 – im Gegensatz zu einem Diesel ohne Filter.

Kennzeichnungsverordnung stoppt „Raucher“

Weitere Argumente für die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters liefert die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“. Sie ermöglicht es den Kommunen, durch Fahrverbote für saubere Stadtluft zu sorgen. Ab Januar 2008 werden die ersten Umweltzonen in Städten wie z.B. Berlin, Stuttgart, Hannover, Mannheim und München eingeführt. Weitere Städte folgen.

Nach der Kennzeichnungsverordnung werden Kraftfahrzeuge entsprechend ihrer Partikelemission in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Die Schadstoffgruppen 2 bis 4 werden durch farbige Plaketten (rot, gelb oder grün) gekennzeichnet und orientieren sich an den europäischen Grenzwertstufen. Diese Fahrzeuge sind von den Verkehrsbeschränkungen in den Umweltzonen ganz oder teilweise ausgenommen. Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette und müssen mit massiven Fahrverboten rechnen.

Ausgabestellen für die Plaketten sind neben den Kfz-Zulassungsstellen, die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) und über 30.000 zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten.

Um Fahrbeschränkungen in Umweltzonen zu vermeiden, sollten Sie Ihren Wagen rechtzeitig mit einem leistungsfähigen Rußpartikelfilter nachrüsten. Er sorgt dafür, dass selbst starke „Raucher“ älterer Fahrzeuggenerationen eine Einstufung in eine bessere Partikel-Schadstoffklasse erreichen. Grundsätzlich werden zwei verschiedene Filtertypen unterschieden: Teil- und Vollfiltersysteme.

Teilfiltersysteme (offen): einfach nachrüsten

Bei diesem Filtertyp durchlaufen die Fahrzeugabgase mit den Rußpartikeln das Filtergehäuse. Die gasförmigen Bestandteile strömen durch das Filtermaterial hindurch, die Rußteilchen inkl. der Feinstpartikel werden im Filter zurückgehalten. Je nach Hersteller unterscheiden sich das Material und der Aufbau der Filter. So sind in einigen Systemen dünne Stahlfolien in einer besonderen Strömungsleittechnik verbaut, während andere Systeme Filtertaschen verwenden.

Durch einen sich ständig wiederholenden chemischen Prozess regenerieren (reinigen) sich Teilfiltersysteme kontinuierlich von selbst: Bei einer ausreichenden Abgastemperatur (> 200 °C) startet die Regeneration des abgelagerten Rußes. Dabei wird mit Hilfe des vorgeschalteten Oxidationskatalysators Stickstoffdioxid (NO2), gebildet, das die eingelagerten Rußpartikel oxidiert und abbaut.

Diese Selbstreinigung der Systeme hat große Vorteile: Die Filter können nicht verblocken und Regenerationsfahrten wie bei manchen Seriensystemen sind nicht erforderlich. Ebenso wenig werden zusätzliche Regenerationshilfen benötigt, wie z.B. eine Unterstützung des Motormanagements oder die Zugabe von Additiven. Teilfiltersysteme lassen sich somit einfach nachrüsten, verfügen aber nicht über die gleiche gute Filterleistung wie Vollfiltersysteme.

Vollfiltersysteme (geschlossen): sehr gute Filterwirkung

Vollfilter bzw. aktiv geregelte Filtersysteme können bis zu 100% des Feinstaubes zurückhalten. Bei diesem System wird das mit Rußpartikeln versetzte Abgas durch poröses Filtermaterial geführt. Je nach dem, ob die gefilterten Partikel sich vorwiegend auf der Oberfläche oder im Innern des Filtermaterials ansammeln, spricht man von Oberflächen- oder Tiefenfiltern.

Die sich bildende Partikelschicht, der so genannte Filterkuchen, verstopft nach und nach die Öffnungen des Filters. Der Abgasgegendruck steigt an. Um den Motor zu schützen, müssen die eingelagerten Partikel von Zeit zu Zeit verbrannt werden. Dies geschieht je nach Bauart durch eine motorgesteuerte Nacheinspritzung von Kraftstoff, die Zuführung von Additiven oder von Strahlungswärme.

In jedem Fall ist eine aufwändige Regeleinrichtung mit Einbindung in die Motorelektronik erforderlich. Deshalb ist der Einbau eines aktiv geregelten Filters mehr als doppelt so teuer wie ein Teilfiltersystem.

Ihr Kfz-Meisterbetrieb berät Sie gerne ausführlich zu allen zugelassenen Rußpartikelfiltern, den Nachrüstkosten und steuerlichen Vorteilen. Natürlich sorgt dieser Betrieb auch gleich für den fachgerechten Einbau. Schauen Sie einfach mal vorbei – der Umwelt und Ihrem Portmonee zuliebe.
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