Feinstaubplakette
Die neue Feinstaubplaketten-Verordnung trat am 1. März 2007 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt wurden durch die Kommunen sogenannte Umweltzonen eingerichtet, in die nur Fahrzeuge mit entsprechend gekennzeichneten Feinstaubplaketten einfahren dürfen (Beschilderung siehe Bild).
Autos ohne Schadstoffplakette dürfen keine Umweltzone befahren, Autos mit einer roten Plakette nur die Umweltzonen, die für die rote Schadstoffgruppe 2 freigegeben sind. Die Freigabe steht auf einem Zusatzschild (siehe Bild für rot bis grün).
Bei uns erhalten Sie die begehrten Feinstaubplaketten für 5,- pro Stück!
Nachrüstung eines Partikelfilters
Für zahlreiche Fahrzeuge ist bereits eine Nachrüstmöglichkeit gegeben. Dies empfiehlt sich bei Fahrzeugen, die mindestens die gelbe Feinstaubplakette ohne Aufrüstung erhalten.
Fragen Sie uns!
Wir sagen Ihnen wie die Nachrüstung funktioniert und ob diese auch an Ihrem Fahrzeug technisch möglich ist. Denn wir verwenden nur zugelassene Partikelfilter. Die technische Eintragung bei der Zulassungsstelle erledigen wir auf Wunsch gleich mit.
Weitere Informationen rund um das Thema
"Partikelfilter & Nachrüstung"